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Missbraucht © Sirpa Weiler

 

Alle 2 Minuten wird ein Kind und alle halbe Stunde eine Frau misshandelt, missbraucht, vergewaltigt, geschändet. Alle zwei Minuten!!

Ich muss gestehen, dass ich nur sehr wenige Frauen kenne, die nicht auf irgendeine Art und Weise sexuelle Gewalt erfahren haben. Sei es nun eine Nötigung, eine sexuelle Misshandlung, ein Missbrauch oder gar eine Vergewaltigung. Nicht wenige erfuhren sie schon im Kindesalter. Viele versuchen sie zu verdrängen, andere sprechen offen darüber oder versuchen es zumindest, um damit klar zu kommen, aber alle - sie alle haben eines gemeinsam: Niemals wieder werden sie dieses Erlebnis wirklich vergessen können und niemals wieder werden sie gedankenlos bei diesem Thema sein! Sie werden ihr Leben lang [!] immer und immer wieder daran erinnert werden, die Folgen in ihrer Seele tragen müssen und immer wieder auf ein neues lernen müssen, damit umzugehen, was ihnen passierte. "...denn vergessen kann ich nicht..."

Allerdings sind es nicht nur Frauen, die ich kenne, sondern auch einige Männer sind darunter, die sexuellen Missbrauch erfahren haben und auch sie haben dieses Leid und diesen Schmerz, diese Erinnerung und Verletzung ihr Leben lang mit sich zu tragen. Ich habe von einigen die Geschichten erfahren dürfen und ich weiß meine eigene, ich erlebe tagtäglich, dass es wieder neue Bekanntschaften gibt, die genau das selbe in ähnlicher Art und Weise durchmachen mussten und vielleicht sogar immer noch müssen und ich bin sprachlos.

Es gab eine Zeit, in der ich mich fragte, ob es überhaupt noch Frauen gibt, die keine sexuelle Gewalt erfahren mussten und ich war erleichtert, dass es sie wirklich gibt. Aber wie lange noch? Wie lange noch, wenn alle 2 Minuten [!] ein Kind vergewaltigt oder missbraucht wird? Alle halbe Stunde eine Frau? Wie lange?

Ich hatte ein Gespräch mit einem jungen Kerl vor einigen Monaten. Das Thema der Vergewaltigung kam in einer Runde auf und ich sprach später unter zwei Augen mit ihm weiter. Ich konnte nicht glauben, was ich hörte. Er war ein recht lieber Kerl und ich hab ihn eigentlich ganz gern, aber seine Aussagen haben mich sehr schockiert. Er fragte mich, was denn so schlimm sei? Er meinte, dass es natürlich nicht in Ordnung sei, wenn eine Frau vergewaltigt werden würde, aber er konnte einfach nicht glauben und nicht begreifen, dass diese Frau ihr Leben lang damit zu schaffen hat. Er konnte es nicht einmal glauben, als ich versuchte, ihm das - trotz schockiertem Zustand - zu erklären. Er sagte, wenn er vergewaltigt werden würde, dann würde er das sicherlich irgendwann vergessen. Ich glaube, er hatte keine Ahnung, was er da eigentlich sagt.

Ich weiß nicht, ob es an seinem Alter lag [16 Jahre] oder ob er einfach wirklich nicht begreifen konnte. Ich hatte ihn eigentlich nicht für dumm eingeschätzt und er ist es auch nicht, aber es ist ihm - wie mir im Laufe des Gespräches klar wurde - einfach nicht möglich gewesen, zu begreifen, "was denn so schlimm daran sei" und das ist für mich der Grund, warum ich diesen Text schreibe, denn ich glaube nicht, dass er das böse meint. Ich bin überzeugt, dass er es sich wirklich einfach nicht vorstellen kann und dass es sehr viele Menschen gibt, die sich das wahrscheinlich einfach nicht vorstellen können und die einfach nicht begreifen, wie brutal diese und ähnliche Taten auf eine Seele schlagen, sie mitunter auch zerbrechen können, gleich wie alt man ist, gleich welches Geschlecht man hat.

Und eines kann ich mir erschreckend noch dazu vorstellen: Es wird prozentual mehr Männer geben, die dies nicht begreifen als Frauen, die bekanntlich einfach emotionaler sind, was dann in meinen Gedanken dazu führt, dass die Gesetze damals noch von Männern gemacht wurden. Wären sie von einer Frau gemacht worden, dann würde es nicht nur 3 Jahre Höchststrafe geben [ein Raubüberfall veranschlagt die Höchststrafe auf 10 Jahre, für Raubkopierer gibt es 5 Jahre... Wo ist hier bitte der Vergleich?!?!? Ist Geld mehr wert in dieser Gesellschaft, als das Leben und die Seele eines Menschen?!].

Wenn ein Mann das nicht erlebt hat und auch nicht erlebte, wie es einer Frau ergeht, die einen Missbrauch durchmachen musste [oder aber auch ein Kind oder auch selbst in seinem Geschlecht als Mann von einer anderen Person], dann bin ich sicher, dass nicht jeder von ihnen wirklich nachvollziehen kann, "was denn so schlimm daran ist". Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich das nicht verallgemeinere und dass ich keinem Mann unterstellen möchte, dass er nicht begreift. Das auf keinen Fall. Ich möchte auch hiermit gar nicht mal sagen, dass er es begünstigt, für gut befindet und vielleicht sogar zu den potentiellen Tätern gehört, nein, sondern einfach, dass er vielleicht zwar weiß, dass es nicht richtig ist, dass er weiß, dass es psychische Schäden hinterlässt, dass er weiß, wie grausam das ist, aber sich dennoch vielleicht einfach nicht einfühlen kann und wirklich mitempfindet, wie es jemandem geht, der sexuell missbraucht wurde.

Das ist nichts, was ich schlecht ankreide und ich bin auch sicher, dass es einige Frauen geben wird, die es sich einfach nicht begreiflich machen können, wenn sie es nicht erlebten, und genau deswegen will ich versuchen, das hier zu erklären. Ich will versuchen, begreiflich zu machen, was es bedeutet und ich weiß, dass es mir nicht Hundertprozent gelingen wird, denn dieses Gefühl.. für diese Verletzung gibt es keine Worte, aber zumindest kann ich es versuchen.

Alle zwei Minuten. Jetzt. In diesem Augenblick. Überall auf der Welt. In einer Gasse. In einem Wald. Am Baggersee. In einer öffentlichen Toilette. In der U-Bahn. In einer Diskothek... zuhause.. daheim.. im "Schutze" des eigenen Hauses... der eigenen Wohnung.. dem eigenen Zimmer... nebenan nichtsahnend die Familie. Die Nachbarn. Die Freunde. Bekannte. Alle zwei Minuten. Jetzt. In diesem Augenblick und das überall auf der Welt, auch vielleicht in Deinem Nachbarshaus, vielleicht in Deiner Strasse, vielleicht im nahegelegenen Park, vielleicht auf dem dunklen Schulhof... vielleicht in Deinen eigenen vier Wänden?!... Alle zwei Minuten. Jetzt und in diesem Augenblick. Versuche Dir das bitte einmal bewusst zu machen. Nimm Dir zwei Minuten Zeit und denke darüber nach, bevor Du weiterliest.

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~ * ~

Sexuelle Gewalt hat nichts mit Sex zu tun. Hat nichts mit Vergnügen zu tun. Hat nichts mit Liebe zu tun. Hat auch nichts mit sonst irgendeinem schönen Gefühl zu tun.

Immer bist Du der Bestimmer für Deinen Körper gewesen. Du hast bestimmt, wer ihm näher kommen darf, wer sich auf Abstand halten soll, Du hast verfügt, wem Du die Hand entgegenstreckst, um zu grüßen, oder wem Du sie lieber verweigern wolltest, Du hast entschieden, wer Dich in den Arm nehmen darf, wer Dich überhaupt und egal auf welche Art und Weise berühren darf und wer nicht, wer Dir wie nah kommen durfte und wer nicht. Sogar in einfachen Zwiegesprächen, bist Du einen Schritt zurückgewichen, wenn ein Fremder Dir beim Sprechen zu nah war und es Dir unangenehm wurde. Innere Grenzen. Jeder von uns hat sie und jeder von hat das Recht auf sie hinzuweisen.

Manche Kulturen handhaben das so, die anderen anders, aber doch hat jeder Mensch seine innere Grenze und wenn diese auch schon auf ein paar Zentimeter überschritten wird, weichst Du zurück. Ganz automatisch gehst oder beugst Du Dich zurück, weil es Dir unangenehm ist, wenn diese Person, vielleicht jemand Fremdes, vielleicht auch ein Bekannter, wie auch immer, Dir zu Nahe kommt und sei es, dass Deine Grenze bei 1 Meter liegt und er noch 90 Zentimeter von Dir entfernt steht.

Es gibt Menschen, die magst Du gerne berühren, es gibt Menschen, von denen lässt Du Dich nicht gerne berühren und es ist Dir sogar unangenehm, wenn sie Dir näher als zwei Fuß breit entfernt stehen. Jeder von uns kennt diese inneren Grenzen mehr oder minder, einige werden sich das vielleicht noch nicht bewusst gemacht haben, aber zumindest beim jetzigen darüber Nachdenken, dürften sie bekannt sein. Oder nicht? Dann hast Du vielleicht eher ganz nah gelegene Grenzen, wenn nicht. Dann ist Körperkontakt oder Nähe von Fremden nicht so schlimm für Dich, jeder muss selbst entscheiden, wo seine Grenzen sind und wann sie überschritten werden, aber ich bin sicher, dass Du nicht von jemandem umarmt und gedrückt werden möchtest, den Du womöglich äußerlich schon abstoßend findest - aus welchen Grund auch immer - und dann haben wir hier auch für den letzten wohl die eigene Grenze gefunden.

Nun stelle Dir vor, dass eben solch ein Mensch, den Du vielleicht abstoßend findest, Dich umarmt, einfach so, ohne zu fragen. Er stinkt vielleicht nach Schweiß, hat eine derbe Alkoholfahne oder sich gerade in Kuhmist gesuhlt. Gehen wir von dieser Situation aus. Was tust Du? Du drückst ihn bestenfalls von Dir. Du möchtest das nicht, weichst zurück, ekelst Dich und vielleicht denkst Du auch, dass Du Dich gerne waschen würdest, weil Du das Gefühl hast, dass der unangenehme Geruch auch auf Dich übergegangen ist.

Jetzt hat dieser Mensch es sich aber in den Kopf gesetzt, Dich weiter umarmen und knuddeln zu wollen. Warum auch immer er das möchte, er überschreitet ohne Deine Erlaubnis Deine Grenze und Du willst das nicht. Willst weg von ihm. Es ist nicht vergleichbar mit einer Umarmung, die Du irgendwann vielleicht von jemandem annahmst, bei dem Du das auch wolltest. Das ist keine Umarmung, keine Zärtlichkeit, kein Knuddeln mehr für Dich, das ist für Dich einengend, Du willst nicht von ihm so berührt werden, Du willst nicht, dass er Dir überhaupt irgendwie näher kommt. Es und er stößt Dich ab und es ist Dir unangenehm, bedrängt Dich und Du fühlst Dich vielleicht sogar verzweifelt, weil Du nicht weißt, wie Du Dich wehren kannst.

Jetzt kennst Du den Unterschied zu einvernehmlichem Sex und sexueller Gewalt. Sex ist schön und gibt Dir etwas, wenn beide es wollen und beide auch gemeinsam genießen können. Sexuelle Gewalt hat rein gar nichts damit zu tun, denn hier will jemand etwas, das Du nicht willst. Punkt. Du willst es nicht und niemand hat das Recht, es von Dir zu verlangen, denn es ist eine - die größte Grenze - die jemand von Dir ohne Rücksicht überschreitet. Wenn Du Dich schon von dieser Umarmung - die wirklich auch nur als Umarmung gemeint war - ekelst und es Dich abstößt, Dir ein Gefühl vermittelt, das nicht zu wollen, wie wird es sein, wenn jemand an Dich herantritt und Dich zwingt, Dich auszuziehen, Dich zwingt, seine Hände über Deinen Körper gleiten zu lassen, Dich zwingt ihn anzufassen, Dich zwingt mit ihm zu schlafen...?

Er nimmt sich von Dir, was er will, fragt nicht nach, ob Du das willst, Du sagst Du willst nicht, stößt die Person vielleicht von Dir weg, doch Du hast keine Chance, denn er kommt wieder, fasst Dich wieder an, nimmt sich wieder von Dir, was er will ohne darauf zu achten, dass er Deine Grenze überschreitet.

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Stelle Dir dazu noch vor, wie es ist, wenn das von einer Person kommt, wenn das eine Person macht, die Du glaubtest zu kennen. Von jemandem, dem Du vertraut hast. Der Dir das Gefühl gab, bei ihm in Sicherheit zu sein, von ihm beschützt zu werden. Jemand, an den Du Dich hast anlehnen können, wenn es Dir schlecht ging. Jemand der Dich getröstet hat, wenn Du weintest, der mit Dir lachte, wenn es lustig war. Jemand, bei dem Du niemals auch nur einen Gedanken daran gehabt hast, dass er etwas tun könnte, was Du nicht willst. Etwas mit Deinem Körper, was Du nicht willst, dem Du nie zugestimmt hast. Du hattest ihn gern, als Freund, als Vater, als Onkel, als Opa, als Bekannter, als Nachbar... Du hattest ihn gern und das war Dir so verdammt viel wert und jetzt? Der gleiche Mensch ist über Dir, berührt Deinen Körper an Stellen, die nie für ihn vorgesehen waren. Nutzt Dein Vertrauen, das Du hattest, einfach aus.

Deine Seele wird einen Bruch erleiden. Du hattest diesen Menschen gern, andere Leute hatten auch eine so gute Meinung von ihm, wie Du es hattest und nun.. fragst Du Dich, ob Dir das jemand glauben würde? Würde Dir jemand glauben, dass dieser Mensch zu so etwas fähig ist? Vielleicht weiß er sehr viel über Dich, Geheimnisse, die Dir wichtig sind, die Du niemand anderem anvertraut hast und er sagt Dir: "Du bist still, sonst verrate ich Dein größtes Geheimnis an die Person, die es als letztes erfahren darf!" Vielleicht sagt er auch: "Du wirst das alles mit mir machen, wann immer ich will, weil ich Dinge von Dir weiß, die andere nicht erfahren dürfen." vielleicht auch: "Du bist schuld. Du hast mich gereizt mit Deinem Körper, mit Deinem Aussehen. Ich konnte gar nicht anders und sag mir nicht, Du hättest das nicht gewollt, das glaube ich Dir nicht." oder... "Das macht man so. Ich mache das, weil ich Dich so sehr lieb habe".

Es ist jetzt einfach zu sagen: Hey, das stimmt ja alles nicht, die Leute würden Dir glauben und hör nicht auf ihn, geh zu vertrauten Personen, sag ihnen, was passierte... Vertraute Personen? War nicht auch er eine vertraute Person? Wenn nicht.. was ist mit dem Geheimnis, das er preisgeben wird? Glauben? Wer soll mir schon glauben? Er war der einzige, der mir immer geglaubt hat und für mich da war. Niemand würde mir glauben, wenn ich sage, was er getan hat.

Vielleicht bin ich wirklich selbst schuld, vielleicht habe ich das wirklich selbst zu verantworten. Hätte ich dieses oder hätte ich jenes nicht gesagt oder getan, dann wäre das nicht passiert. Wäre ich nicht - wie meine Mutter sagte - jetzt noch in die Diskothek gegangen. Ich hab mich rausgeschlichen und sie darf nicht erfahren, dass ich dort war, sonst gibt es Ärger und ich bin selbst schuld, dass ich nicht auf sie gehört habe. Sie würde mir nur sagen: "Siehst Du, das hast Du davon. Würdest Du einmal auf mich hören, dann wäre so was nicht passiert."...

Es ist nicht einfach, offen über einen Missbrauch zu sprechen. Es gibt so viele Gründe, es nicht zu tun, so dass der wichtigste unter ihnen, es doch zu tun, einfach untergeht. Die Täter wissen sehr genau, was sie sagen und tun müssen, damit ihr Opfer schweigt, das kann bis zu Morddrohungen gehen. Meist sind es wirklich Personen, die ganz nah im Umfeld leben, die wenigsten Vergewaltigungen werden von Fremden begangen und das ist das Gefährliche. Es könnte jeder sein, und meist sind es genau die Personen, von denen man es zuletzt erwartet hätte. Der liebe Nachbar, der treusorgende Ehemann und Vater...

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Bewusst führe ich hier jetzt Männer an, da 90% der Täter männlich sind. Aber natürlich sind die 10% der Frauen nicht zu unterschätzen und auch nicht als weniger ernst anzusehen. Die Prozentzahl der Frauen, die wissen, dass ihr Kind misshandelt wird und einfach wegsehen, ist noch viel größer. Und auch wenn sie nicht der aktive Täter sind, so sind sie mit schuld, wenn sie nichts tun, wenn sie wegsehen, weghören und nichts sagen. Jeder der schweigt, egal aus welchem Grund, trägt dennoch die Mitschuld, wenn er Bescheid weiß. Jeder.

Wenn man selbst Angst hat, selbst bedroht wird, selbst misshandelt.. was auch immer, dann sollte man dennoch den Mund aufmachen. Nicht nur um Seinerselbst Willen, sondern auch um den Willen des Kindes, der Schwester, der Freundin, der Nichte, der Nachbarin.. gleich warum auch immer man wegschauen will, es sind keine Gründe, die ein Wegschauen und Schweigen rechtfertigen. Schaue niemals weg, sondern tu etwas, damit es aufhört. Verständige die Polizei, das Jugendamt, die Fürsorge, eine offizielle Hilfestelle.. egal wen, aber tu etwas! Auch wenn es anonym ist, Hauptsache, Du hältst nicht den Mund. Du machst Dich mitverantwortlich, Du bist Mittäter, wenn Du einfach schweigst und genau weißt, was vor sich geht!

Wenn jemand missbraucht wurde, gleich auf welche sexuelle Art und Weise, dann wird das ewig im Gedächtnis bleiben, ob nun bewusst oder unterbewusst. Vielleicht wird das Mädchen später als erwachsene Frau einen Mann kennen lernen, den sie liebt und mit dem sie eine Beziehung eingehen möchte oder mit dem sie schlafen will. Nehmen wir an, dieser Mann ist zärtlich, wunderbar und man könnte ihr nichts besseres wünschen. Dann berührt er sie an einer Stelle nur zufällig so, wie sie bei ihrem Missbrauch berührt worden ist, ohne dass dieser Mann überhaupt irgendeinen falschen Gedanken hatte... sofort ist alles in ihren Gedanken wieder da, alles, als wäre es gestern oder gerade eben geschehen. Sie fühlt sich zurückversetzt in die Situation, in der ein vertrauter Mensch sie so anfasste, der ihr Vertrauen missbraucht hatte... sie wird abbrechen, wird sagen, sie könne nicht mit ihrem Geliebten schlafen, zumindest nicht jetzt.

Man kann hoffen, dass er es begreift, dass sie sich anvertraut, dass sie ihm sagt, was war und dass er Verständnis hat und vor allem Geduld, sie zu nichts drängt oder dergleichen, denn nur das ist wichtig und man muss ihr klar machen, dass sie keine Schuld trägt und dass es vollkommen in Ordnung ist, wenn sie sagt, dass sie nicht kann, dass sie sich Zeit nehmen soll, solange sie auch braucht, dass man für sie da ist und ihr zuhört und immer Verständnis und Geduld hat und wieder: dass sie keine Schuld hat.

Meistens - in fast allen Fällen - geben sich die Opfer die Schuld an dem, was passiert ist. Sie gehen stundenlang duschen, nach dem es passierte, vielleicht auch Tage, Wochen, Monate, gar Jahre später immer noch, weil sie sich schmutzig fühlen, so wie man sich schmutzig fühlt, wenn ein stinkender Kerl einen fest umarmt. So wollen sie es abwaschen, was der Täter an ihrem Körper hinterlassen hat. Sie wollen den Schmutz abwaschen, den er an ihrer Seele hinterlassen hat und sie werden immer und immer wieder das Gefühl haben, schmutzig zu sein, wenn sie daran erinnert werden.

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Ich kann kein besseres Beispiel finden, um dieses Gefühl zu verdeutlichen, als den unhygienischen Kerl mit seiner Umarmung. Der Täter selbst muss gar nicht unhygienisch oder dergleichen abstoßend gewesen sein, aber er hat sie berührt, ohne dass sie es wollte, ohne dass sie dazu bereit war oder ihre Einwilligung gab, hat eine Grenze überschritten, bei der niemand das Recht hat, diese Grenze zu überschreiten und hat Schmutz mit jeder Berührung auf ihr hinterlassen, den sie glaubt, abwaschen zu müssen, um das Gefühl des Schmutzigseins zu überwinden. Und auch diese Erinnerung, wie die Erinnerung durch eine Berührung, die gar nicht böse gemeint ist, kann abermals zu diesem Gefühl führen. So wie es auch viele andere Kleinigkeiten können. Worte, Gerüche, andere Berührungen, Aussehen... das alles können Auslöser für die Erinnerung sein.

Der Prozess ist nicht allein zu überstehen. Die meisten Frauen schweigen ihr ganzes Leben lang. Sie sagen niemandem etwas, versuchen zu verdrängen oder dergleichen und die Seele, die Psyche ist ein verdammt empfindliches "Wesen". Sie reagiert auf alles und vor allem auf das, was verdrängt wurde. Sie wird sich wehren, sie wird nach Hilfe schreien, Erinnerungen und Träume produzieren, damit diese ver- und bearbeitet werden können und jedes mal, wenn man wieder verdrängt und vergessen will, diese aufkommenden Gefühle einfach ignoriert, sich keine Hilfe sucht, nicht in eine Therapie geht und nicht darüber spricht, wird die Psyche noch mehr verletzt.

Die Psyche ist so stark verletzt, dass sie sich dann nicht mehr anders zu helfen weiß, und sich körperlich zeigt. Sie zeigt ihre Verletzung in psychischen Störungen und Krankheiten, meist Essstörungen, Sucht und ähnliches, damit auch äußerlich sichtbar wird, dass irgendwas nicht stimmt. Seelische Krankheiten, Persönlichkeitsstörungen und Süchte haben immer eine Ursache und mitunter die häufigste Ursache ist der sexuelle Missbrauch, der erfahren wurde, oftmals in der Kindheit. Es ist nicht immer die Ursache, aber sehr oft und die Psyche zeigt dadurch einfach deutlich: Ich brauche Hilfe, jetzt gib sie mir endlich.

Jeder, der sexuell missbraucht oder vergewaltigt worden ist, sollte den Mut haben, sich Hilfe zu holen. Man muss sich bewusst machen, dass man nicht schuld ist, sondern die einzige Schuld beim Täter liegt, man muss sich bewusst machen, dass das keine Lappalie ist, die man einfach vergessen oder verdrängen könnte, man muss sich bewusst machen, dass die Seele einen Weg findet, zu zeigen, dass es ihr nicht gut geht. Wichtig ist, dass man sich Hilfe sucht und begreift, dass man nicht alleine ist. Und vor allem: Dass man versuchen kann, das zu verarbeiten, um schlimmeren Folgen aus dem Weg zu gehen, dass man lernen kann, mit dieser Erinnerung umzugehen.

Es gibt sehr viele Opfer, die glauben, sie wären vielleicht gar nicht missbraucht worden, weil sie vielleicht einen Orgasmus hatten und damit assoziieren, dass es ihnen wohl doch gefallen hat. Manche haben hinterher noch sexuell anregende Träume von dieser grausamen Situation. Das ist vollkommen normal und nur ein Schutzmechanismus der Seele, irgendwie zu versuchen, damit klar zu kommen und das zu verarbeiten und auch der Orgasmus ist nicht anormal.

Man darf nie glauben, nur weil man solche Gedanken und Träume vielleicht hat, dass man selbst Schuld hat, dass es vielleicht doch nicht so war, dass es keine Vergewaltigung gab. Man darf sich dafür nicht hassen, sondern die Zeichen der Seele versuchen zu verstehen und sich endlich bewusst machen, dass es einfach nur Hilferufe sind, endlich mitzuhelfen, diese Situation zu bewältigen und zu bearbeiten, was man alleine einfach nicht schaffen kann.

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Es gibt Opfer, die den Täter zur Anzeige bringen. Meiner Meinung nach ist das das Beste, das man tun kann, damit dieser Mensch nicht auch bei anderen die Möglichkeit hat. Leider schweigen viele viel zu lange und dennoch sollte man immer versuchen, zumindest versuchen, eine Anzeige zu machen, damit es anderen nicht genauso ergeht. Ich weiß verdammt gut, wie schwer das ist und ich kann auch verstehen, dass die meisten, sich nicht dazu überwinden können, weil das heißen würde, dass man wirklich alles offen legen muss, dass man erzählen muss, was passiert ist in jeder Kleinigkeit und das nicht nur einmal, sondern einige Male vor verschiedenen, vielleicht auch mehreren Personen auf einmal und dass es dann immer noch nicht sicher ist, ob der Täter verurteilt wird und dass es auch bei einer Verurteilung zu schwindend ungerechtfertigt kurzen Haftstrafen kommt und dennoch:

Tu es für Dich, damit Du weißt, dass Du alles getan hast, dass er nicht einfach so davon kommt. Vor allem aber ist wichtig, dass Du für Dich sorgst und Dir selbst Hilfe sucht, auch wenn Du nicht zur Polizei gehen möchtest, gehe zu Beratungsstellen, damit Deiner Seele weitergeholfen werden kann. Sie werden Dich nicht zwingen, den Täter anzuzeigen. Niemand wird das je von Dir erzwingen, sie wollen Dir helfen und es geht dort nur um Dich und um nichts anderes.

Es ist so verdammt schwer zu sagen: Geh und zeige ihn an, denn die Justiz zeigt uns immer wieder, dass es nicht immer gerecht ist. Ich kann nicht mit 100% gutem Gewissen sagen: Alles wird gut, wenn Du ihn anzeigst. Vor allem auch, weil ich selbst nie Anzeige erstattet habe. Mir passierte es mit 13 Jahren. Ich habe bis heute nie etwas gegen ihn unternommen und glaube teilweise immer noch, dass ich die Schuld trage, weil ich zu blauäugig und zu dumm war. Aber ich weiß dennoch: würde es wieder passieren, ich würde zur Polizei gehen. Heute weiß ich das. Das, was früher war, kann ich nicht mehr beweisen, es würde Aussage gegen Aussage stehen und ich bin mir nicht einmal sicher, ob er sich darüber bewusst ist, was er getan hat. Aber ich weiß es für die Zukunft und auch wenn ich hoffe, dass es nie wieder passiert, so weiß ich auch, dass ich - sollte es wieder passieren - den Mund aufmachen werde, dass ich das niemals wieder unterstütze, nur weil ich schweige.

Sexuelle Gewalt muss übrigens gar nicht mal brutal ablaufen. Oft stellt man sich vor, dass jemand geschlagen, gefesselt und brutal misshandelt wird, während einer Vergewaltigung oder einem Missbrauch. Sobald jemand den Geschlechtakt vollzieht, ohne dass Du es wirklich willst, ist es eine Vergewaltigung. Es muss nicht einmal körperliche Gewalt dabei sein, denn viele Frauen - sogar Ehefrauen - wehren sich nicht, lassen "ihn" einfach machen, damit sie ihre Ruhe haben, weil sie Angst vor Schlägen haben, weil er sie vielleicht vorher seelisch einfach willenlos machte oder was auch immer... es ist dennoch eine Vergewaltigung, denn es wird der Geschlechtsakt vollzogen, ohne beide Seiten des Einverständnisses. Schweigen ist in diesem Falle nicht gleichbedeutend mit einer Zustimmung!

Ich habe bewusst hier allgemein gesprochen, doch sei noch eines speziell zu Kindesmissbrauch gesagt: Diese Kinder können meist noch gar nicht unterscheiden, was in diesem Falle Recht und was Unrecht ist. Sie sind verwirrt, wenn eine vertraute Person sexuelle Handlungen an ihnen vornimmt oder von ihnen vornehmen lässt und ihnen sagt, dass das alles in Ordnung sei, weil diese Person sie lieb habe und nur Gutes wolle oder sie reden dem Kind ein, dass es schuld an allem sei, dass ihm niemand glauben würde oder dass sie mächtigen Ärger bekäme, ins Gefängnis gehen müsse, wenn es irgendwem auch nur ein Sterbenswörtchen verriete. Das Schlimme daran ist, dass die Kinder meist überhaupt nicht in der Lage sind, selbst zu beurteilen, dass dies alles Lügen sind.

Sie schweigen, sie sagen nichts, lassen es mit sich geschehen und nicht nur der Kinderkörper wird geschädigt, sondern ihr kleine Seele wird so sehr geschändet, dass sie als Erwachsene womöglich nie in der Lage sein werden, ein normales Leben - vor allem ein normales Sexualleben und eine Beziehung zu führen, später vielleicht sogar selbst Sexualstraftäter sein könnten oder werden könnten [es ist belegt, dass Serienmörder größtenteils "einen" sexuellen Missbrauch in der Kindheit erlebten].

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Jeder erwachsene Mensch ist dafür verantwortlich - somit auch Du - dass diese Schweine hinter Gitter kommen, dass sie nicht frei herumlaufen und weiter schänden können. Und wenn Du weißt, dass ein Kind missbraucht wird.. Um Himmels Willen, mach endlich den Mund auf und schweige nicht weiter, bevor der Täter noch mehr Schaden anrichten kann. Schau nicht weg, schweige nicht.. Du machst Dich mitschuldig, wenn Du es tust!!

Im Anschluss findest Du Links zu Seiten, die sich ausführlich mit diesen Themen befassen, die Hilfe leisten, die Unterstützung brauchen und geben, die informieren, die für jeden da sind, denen ähnliches passierte. Du kannst erfahren, welche Anzeichen für einen Missbrauch sprechen, was Du tun kannst, was das auslösen kann und alles weitere. Besucht die Seiten, informiert Euch, bleibt aufmerksam und wachsam, denn: Alle 2 Minuten!! Während Du diesen Text gelesen hast, sind mehr [!] als fünf Kinder geschändet und missbraucht worden!!

Hier hängt soviel mit drin, dass das alles gar nicht möglich ist, auf einer Seite zusammenzufassen. Ich habe bewusst hier meinen eigenen Text geschrieben, weil ich auf andere Seiten verweisen möchte, die noch ausführlicher, noch genauer darüber berichten, denn dieses Thema ist zu umfangreich, als dass ich es hier abhandeln könnte, vor allem weil ich es nicht "abhandeln" möchte. Hier hängt mehr mit drin, als eine Berichterstattung über ein Thema, das als Stichwort ausgeschrieben wurde. Ich versuchte es mit einer Übersicht, aber sage hier ausdrücklich, dass diese mitnichten vollständig sein kann. Ich hoffe, ich konnte mit meinem obigen Text vielleicht einen kleinen Teil erklären, vielleicht etwas mehr verständlich rüber bringen, was ich aussagen wollte und ich hoffe, dass vielleicht - und wenn es nur ein Mensch ist, der das liest und etwas weiß - sein Schweigen bricht und endlich etwas tut.

Wenn ich das nur bei einem Menschen schaffe, dann habe ich erreicht, was ich erreichen wollte und kann nur hoffen, dass andere es gleichtun wollen. Wenn Du Deine Meinung schreiben möchtest, die ich hier drunter veröffentlichen darf, dann kannst Du dies gerne [anonym wie auch mit Namen] per Mail oder Kontaktformular [unter Service, Du kannst einfach auch eine falsche eMail-Addy angeben, damit es sich abschicken lässt] oder auch im Gästebuch an mich tun. Ich werde Deinen Beitrag hier veröffentlichen, solltest Du es wollen und vielleicht hilft dieser dem einen oder anderen weiter.

Jedem, dem sexuelle Gewalt widerfahren ist, möchte ich auf diesem Wege alles Gute wünschen und verdammt viel Kraft. Ich möchte sagen, dass Du nicht alleine bist und ich wünsche Dir einen Weg voller Liebe und Mut! Mache Dir bewusst, dass Du keine Schuld trägst und suche Dir jemanden, der Dir hilft, das alles zu bearbeiten. Es gibt keinen Grund, dass der oder die Täter auch noch Besitz über Deine Zukunft ergreifen. Gib ihnen nicht auch diese Macht, gib ihnen nicht die Macht, dass sie Deine Zukunft vorgeschrieben haben. Sie haben schon viel zu viel angerichtet! Deine Zukunft gehört Dir und sonst niemandem. Sorge für Dich!

aBraXaS

Denn vergessen kann ich nicht...

Eingeschlossen im Gefühl
In einer Zeit des Traumes,
bin ich eingeschlossen
im Land der Sehnsucht.

Mit unwirklichem Blick,
sehe ich die Realität.
Ich lebe im Leben,
doch registrieren kann ich nichts.

Wie neben mir stehend,
laufe ich einen Abhang hinauf
einen Abhang hinunter.

Rings um mich so viel,
doch wie im Dunkeln sehe ich
und sehe ich nichts.

Ich vermisse und liebe,
doch vergessen kann ich nicht.

[Sirpa Weiler, 2000-11-03/04]

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Statistiken

Jahr 2002
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2,3 und 4, sowie nach § 178: 6.951 Fälle, davon 2.128 [30,6%] durch nichtdeutsche Täter

Sonstige sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 1 und 5:
4.946 Fälle, davon 1.349 [27,3%] durch nichtdeutsche Täter

Menschenhandel nach § 180b und § 181 Abs. 1 Nr. 2 und 3:
799 Fälle, davon 389 [48,7%] durch nichtdeutsche Täter

Sexueller Missbrauch von Kindern § 176, § 176a und §176b:
10.078 Fälle, davon 1.437 [14,3%] durch nichtdeutsche Täter

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines Vertrauensverhältnisses:
1.617 Fälle, davon 161 [10%] durch nichtdeutsche Täter

Exhibitionistische Handlungen mit Erregung öffentlichen Ärgernisses:
3.537 Fälle, davon 633 [17,9%] durch nichtdeutsche Täter

Besitz und/ oder Beschaffung von Kinderpornografie § 184 Abs. 5:
1.873 Fälle, davon 79 [4,2%] durch nichtdeutsche Täter

Und die Dunkelziffer ist weitaus höher!!

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Vergewaltigung in der Ehe
Bis zum Jahr 1997 konnte eine Vergewaltigung in der Ehe, auch bei getrennt lebenden Eheleuten, nur als Körperverletzung und/oder Nötigung bestraft werden. Ein fraktionsübergreifender Antrag aus den Reihen aller im Bundestag vertretenen Parteien führte daraufhin im Juli des Jahres 1997 zur Streichung der für Verheiratete geltenden Ausnahmeregelung im § 177 des Strafgesetzbuches. Seit dieser Zeit ist eine Vergewaltigung unter Eheleuten rechtlich der einer Vergewaltigung durch eine andere Person völlig gleichgestellt. Somit handelt es sich auch in diesen Fällen um ein Offizialdelikt, das von der Staatsanwaltschaft nach Kenntniserlangung verfolgt und angeklagt werden muss. Nach einer Auskunft aus dem Ministerium der Justiz der Bundesrepublik Deutschland wird keine eigene Statistik für Vergewaltigungen in der Ehe geführt, sodass dafür auch keine verlässlichen Zahlen vorliegen, aber der Anteil der deswegen verurteilten Männer scheint nicht unbeträchtlich zu sein.

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Gesetzliches

Nach § 177 und § 178 des deutschen Strafgesetzbuches wird die sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung wie folgt bestraft:

§ 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung.

(1) Wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
das Opfer a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

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§ 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge.

Verursacht der Täter durch die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

§ 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, oder
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder
3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3

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§ 176a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn

1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird,
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
4. der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 4 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184 Abs. 3 oder 4 verbreitet werden soll.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2

1. bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
2. durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In die in Absatz 1 Nr. 4 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 4 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.

§ 176b Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

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§ 184 Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)

1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht,

2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überlässt,

3a. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überlässt,

4. im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,

5. öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet, ankündigt oder anpreist,

6. an einen anderen gelangen lässt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,

7. in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,

8. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

9. auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine pornographische Darbietung durch Rundfunk verbreitet.

(3) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,

1. verbreitet,

2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 oder 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird, wenn die pornographischen Schriften den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, sonst mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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(4) Haben die pornographischen Schriften (§ 11 Abs. 3) in den Fällen des Absatzes 3 den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand und geben sie ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

(5) Wer es unternimmt, sich oder einem Dritten den Besitz von pornographischen Schriften (§ 11 Abs. 3) zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, wird, wenn die Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.

(6) Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt. Absatz 1 Nr. 3a gilt nicht, wenn die Handlung im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Entleihern erfolgt. Absatz 5 gilt nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

(7) In den Fällen des Absatzes 4 ist § 73d anzuwenden. Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 5 bezieht, werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden.

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Verweise

Flamme gegen Missbrauch

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