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Tabuthemen! -> Vergewaltigung & Missbrauch
[-
Vergewaltigung & Missbrauch -]
Alle 2 Minuten wird
ein Kind und alle halbe Stunde eine Frau misshandelt,
missbraucht, vergewaltigt, geschändet. Alle
zwei Minuten!!
Ich muss gestehen, dass ich nur
sehr wenige Frauen kenne, die nicht auf irgendeine
Art und Weise sexuelle Gewalt erfahren haben. Sei
es nun eine Nötigung, eine sexuelle Misshandlung,
ein Missbrauch oder gar eine Vergewaltigung. Nicht
wenige erfuhren sie schon im Kindesalter. Viele
versuchen sie zu verdrängen, andere sprechen
offen darüber oder versuchen es zumindest,
um damit klar zu kommen, aber alle - sie alle haben
eines gemeinsam: Niemals wieder werden sie dieses
Erlebnis wirklich vergessen können und niemals
wieder werden sie gedankenlos bei diesem Thema sein!
Sie werden ihr Leben lang [!] immer und immer wieder
daran erinnert werden, die Folgen in ihrer Seele
tragen müssen und immer wieder auf ein neues
lernen müssen, damit umzugehen, was ihnen passierte.
"...denn vergessen kann ich nicht..."
Allerdings sind es nicht nur Frauen,
die ich kenne, sondern auch einige Männer sind
darunter, die sexuellen Missbrauch erfahren haben
und auch sie haben dieses Leid und diesen Schmerz,
diese Erinnerung und Verletzung ihr Leben lang mit
sich zu tragen. Ich habe von einigen die Geschichten
erfahren dürfen und ich weiß meine eigene,
ich erlebe tagtäglich, dass es wieder neue
Bekanntschaften gibt, die genau das selbe in ähnlicher
Art und Weise durchmachen mussten und vielleicht
sogar immer noch müssen und ich bin sprachlos.
Es gab eine Zeit, in der ich mich
fragte, ob es überhaupt noch Frauen gibt, die
keine sexuelle Gewalt erfahren mussten und ich war
erleichtert, dass es sie wirklich gibt. Aber wie
lange noch? Wie lange noch, wenn alle 2 Minuten
[!] ein Kind vergewaltigt oder missbraucht wird?
Alle halbe Stunde eine Frau? Wie lange?
Ich hatte ein Gespräch mit
einem jungen Kerl vor einigen Monaten. Das Thema
der Vergewaltigung kam in einer Runde auf und ich
sprach später unter zwei Augen mit ihm weiter.
Ich konnte nicht glauben, was ich hörte. Er
war ein recht lieber Kerl und ich hab ihn eigentlich
ganz gern, aber seine Aussagen haben mich sehr schockiert.
Er fragte mich, was denn so schlimm sei? Er meinte,
dass es natürlich nicht in Ordnung sei, wenn
eine Frau vergewaltigt werden würde, aber er
konnte einfach nicht glauben und nicht begreifen,
dass diese Frau ihr Leben lang damit zu schaffen
hat. Er konnte es nicht einmal glauben, als ich
versuchte, ihm das - trotz schockiertem Zustand
- zu erklären. Er sagte, wenn er vergewaltigt
werden würde, dann würde er das sicherlich
irgendwann vergessen. Ich glaube, er hatte keine
Ahnung, was er da eigentlich sagt.
Ich weiß nicht, ob es an seinem
Alter lag [16 Jahre] oder ob er einfach wirklich
nicht begreifen konnte. Ich hatte ihn eigentlich
nicht für dumm eingeschätzt und er ist
es auch nicht, aber es ist ihm - wie mir im Laufe
des Gespräches klar wurde - einfach nicht möglich
gewesen, zu begreifen, "was denn so schlimm
daran sei" und das ist für mich der Grund,
warum ich diesen Text schreibe, denn ich glaube
nicht, dass er das böse meint. Ich bin überzeugt,
dass er es sich wirklich einfach nicht vorstellen
kann und dass es sehr viele Menschen gibt, die sich
das wahrscheinlich einfach nicht vorstellen können
und die einfach nicht begreifen, wie brutal diese
und ähnliche Taten auf eine Seele schlagen,
sie mitunter auch zerbrechen können, gleich
wie alt man ist, gleich welches Geschlecht man hat.
Und eines kann ich mir erschreckend
noch dazu vorstellen: Es wird prozentual mehr Männer
geben, die dies nicht begreifen als Frauen, die
bekanntlich einfach emotionaler sind, was dann in
meinen Gedanken dazu führt, dass die Gesetze
damals noch von Männern gemacht wurden. Wären
sie von einer Frau gemacht worden, dann würde
es nicht nur 3 Jahre Höchststrafe geben [ein
Raubüberfall veranschlagt die Höchststrafe
auf 10 Jahre, für Raubkopierer gibt es 5 Jahre...
Wo ist hier bitte der Vergleich?!?!? Ist Geld mehr
wert in dieser Gesellschaft, als das Leben und die
Seele eines Menschen?!].
Wenn ein Mann das nicht erlebt hat
und auch nicht erlebte, wie es einer Frau ergeht,
die einen Missbrauch durchmachen musste [oder aber
auch ein Kind oder auch selbst in seinem Geschlecht
als Mann von einer anderen Person], dann bin ich
sicher, dass nicht jeder von ihnen wirklich nachvollziehen
kann, "was denn so schlimm daran ist".
Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich
das nicht verallgemeinere und dass ich keinem Mann
unterstellen möchte, dass er nicht begreift.
Das auf keinen Fall. Ich möchte auch hiermit
gar nicht mal sagen, dass er es begünstigt,
für gut befindet und vielleicht sogar zu den
potentiellen Tätern gehört, nein, sondern
einfach, dass er vielleicht zwar weiß, dass
es nicht richtig ist, dass er weiß, dass es
psychische Schäden hinterlässt, dass er
weiß, wie grausam das ist, aber sich dennoch
vielleicht einfach nicht einfühlen kann und
wirklich mitempfindet, wie es jemandem geht, der
sexuell missbraucht wurde.
Das ist nichts, was ich schlecht
ankreide und ich bin auch sicher, dass es einige
Frauen geben wird, die es sich einfach nicht begreiflich
machen können, wenn sie es nicht erlebten,
und genau deswegen will ich versuchen, das hier
zu erklären. Ich will versuchen, begreiflich
zu machen, was es bedeutet und ich weiß, dass
es mir nicht Hundertprozent gelingen wird, denn
dieses Gefühl.. für diese Verletzung gibt
es keine Worte, aber zumindest kann ich es versuchen.
Alle
zwei Minuten. Jetzt. In diesem Augenblick. Überall
auf der Welt. In einer Gasse. In einem Wald. Am
Baggersee. In einer öffentlichen Toilette.
In der U-Bahn. In einer Diskothek... zuhause.. daheim..
im "Schutze" des eigenen Hauses... der
eigenen Wohnung.. dem eigenen Zimmer... nebenan
nichtsahnend die Familie. Die Nachbarn. Die Freunde.
Bekannte. Alle zwei Minuten. Jetzt. In diesem Augenblick
und das überall auf der Welt, auch vielleicht
in Deinem Nachbarshaus, vielleicht in Deiner Strasse,
vielleicht im nahegelegenen Park, vielleicht auf
dem dunklen Schulhof... vielleicht in Deinen eigenen
vier Wänden?!... Alle zwei Minuten. Jetzt und
in diesem Augenblick. Versuche Dir das bitte einmal
bewusst zu machen. Nimm Dir zwei Minuten Zeit und
denke darüber nach, bevor Du weiterliest.
»
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oben «
~
* ~
Sexuelle Gewalt hat nichts mit Sex
zu tun. Hat nichts mit Vergnügen zu tun. Hat
nichts mit Liebe zu tun. Hat auch nichts mit sonst
irgendeinem schönen Gefühl zu tun.
Immer bist Du der Bestimmer für
Deinen Körper gewesen. Du hast bestimmt, wer
ihm näher kommen darf, wer sich auf Abstand
halten soll, Du hast verfügt, wem Du die Hand
entgegenstreckst, um zu grüßen, oder
wem Du sie lieber verweigern wolltest, Du hast entschieden,
wer Dich in den Arm nehmen darf, wer Dich überhaupt
und egal auf welche Art und Weise berühren
darf und wer nicht, wer Dir wie nah kommen durfte
und wer nicht. Sogar in einfachen Zwiegesprächen,
bist Du einen Schritt zurückgewichen, wenn
ein Fremder Dir beim Sprechen zu nah war und es
Dir unangenehm wurde. Innere Grenzen. Jeder von
uns hat sie und jeder von hat das Recht auf sie
hinzuweisen.
Manche Kulturen handhaben das so,
die anderen anders, aber doch hat jeder Mensch seine
innere Grenze und wenn diese auch schon auf ein
paar Zentimeter überschritten wird, weichst
Du zurück. Ganz automatisch gehst oder beugst
Du Dich zurück, weil es Dir unangenehm ist,
wenn diese Person, vielleicht jemand Fremdes, vielleicht
auch ein Bekannter, wie auch immer, Dir zu Nahe
kommt und sei es, dass Deine Grenze bei 1 Meter
liegt und er noch 90 Zentimeter von Dir entfernt
steht.
Es gibt Menschen, die magst Du gerne
berühren, es gibt Menschen, von denen lässt
Du Dich nicht gerne berühren und es ist Dir
sogar unangenehm, wenn sie Dir näher als zwei
Fuß breit entfernt stehen. Jeder von uns kennt
diese inneren Grenzen mehr oder minder, einige werden
sich das vielleicht noch nicht bewusst gemacht haben,
aber zumindest beim jetzigen darüber Nachdenken,
dürften sie bekannt sein. Oder nicht? Dann
hast Du vielleicht eher ganz nah gelegene Grenzen,
wenn nicht. Dann ist Körperkontakt oder Nähe
von Fremden nicht so schlimm für Dich, jeder
muss selbst entscheiden, wo seine Grenzen sind und
wann sie überschritten werden, aber ich bin
sicher, dass Du nicht von jemandem umarmt und gedrückt
werden möchtest, den Du womöglich äußerlich
schon abstoßend findest - aus welchen Grund
auch immer - und dann haben wir hier auch für
den letzten wohl die eigene Grenze gefunden.
Nun stelle Dir vor, dass eben solch
ein Mensch, den Du vielleicht abstoßend findest,
Dich umarmt, einfach so, ohne zu fragen. Er stinkt
vielleicht nach Schweiß, hat eine derbe Alkoholfahne
oder sich gerade in Kuhmist gesuhlt. Gehen wir von
dieser Situation aus. Was tust Du? Du drückst
ihn bestenfalls von Dir. Du möchtest das nicht,
weichst zurück, ekelst Dich und vielleicht
denkst Du auch, dass Du Dich gerne waschen würdest,
weil Du das Gefühl hast, dass der unangenehme
Geruch auch auf Dich übergegangen ist.
Jetzt hat dieser Mensch es sich
aber in den Kopf gesetzt, Dich weiter umarmen und
knuddeln zu wollen. Warum auch immer er das möchte,
er überschreitet ohne Deine Erlaubnis Deine
Grenze und Du willst das nicht. Willst weg von ihm.
Es ist nicht vergleichbar mit einer Umarmung, die
Du irgendwann vielleicht von jemandem annahmst,
bei dem Du das auch wolltest. Das ist keine Umarmung,
keine Zärtlichkeit, kein Knuddeln mehr für
Dich, das ist für Dich einengend, Du willst
nicht von ihm so berührt werden, Du willst
nicht, dass er Dir überhaupt irgendwie näher
kommt. Es und er stößt Dich ab und es
ist Dir unangenehm, bedrängt Dich und Du fühlst
Dich vielleicht sogar verzweifelt, weil Du nicht
weißt, wie Du Dich wehren kannst.
Jetzt kennst Du den Unterschied
zu einvernehmlichem Sex und sexueller Gewalt. Sex
ist schön und gibt Dir etwas, wenn beide es
wollen und beide auch gemeinsam genießen können.
Sexuelle Gewalt hat rein gar nichts damit zu tun,
denn hier will jemand etwas, das Du nicht willst.
Punkt. Du willst es nicht und niemand hat das Recht,
es von Dir zu verlangen, denn es ist eine - die
größte Grenze - die jemand von Dir ohne
Rücksicht überschreitet. Wenn Du Dich
schon von dieser Umarmung - die wirklich auch nur
als Umarmung gemeint war - ekelst und es Dich abstößt,
Dir ein Gefühl vermittelt, das nicht zu wollen,
wie wird es sein, wenn jemand an Dich herantritt
und Dich zwingt, Dich auszuziehen, Dich zwingt,
seine Hände über Deinen Körper gleiten
zu lassen, Dich zwingt ihn anzufassen, Dich zwingt
mit ihm zu schlafen...?
Er
nimmt sich von Dir, was er will, fragt nicht nach,
ob Du das willst, Du sagst Du willst nicht, stößt
die Person vielleicht von Dir weg, doch Du hast
keine Chance, denn er kommt wieder, fasst Dich wieder
an, nimmt sich wieder von Dir, was er will ohne
darauf zu achten, dass er Deine Grenze überschreitet.
»
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Stelle Dir dazu noch vor, wie es
ist, wenn das von einer Person kommt, wenn das eine
Person macht, die Du glaubtest zu kennen. Von jemandem,
dem Du vertraut hast. Der Dir das Gefühl gab,
bei ihm in Sicherheit zu sein, von ihm beschützt
zu werden. Jemand, an den Du Dich hast anlehnen
können, wenn es Dir schlecht ging. Jemand der
Dich getröstet hat, wenn Du weintest, der mit
Dir lachte, wenn es lustig war. Jemand, bei dem
Du niemals auch nur einen Gedanken daran gehabt
hast, dass er etwas tun könnte, was Du nicht
willst. Etwas mit Deinem Körper, was Du nicht
willst, dem Du nie zugestimmt hast. Du hattest ihn
gern, als Freund, als Vater, als Onkel, als Opa,
als Bekannter, als Nachbar... Du hattest ihn gern
und das war Dir so verdammt viel wert und jetzt?
Der gleiche Mensch ist über Dir, berührt
Deinen Körper an Stellen, die nie für
ihn vorgesehen waren. Nutzt Dein Vertrauen, das
Du hattest, einfach aus.
Deine Seele wird einen Bruch erleiden.
Du hattest diesen Menschen gern, andere Leute hatten
auch eine so gute Meinung von ihm, wie Du es hattest
und nun.. fragst Du Dich, ob Dir das jemand glauben
würde? Würde Dir jemand glauben, dass
dieser Mensch zu so etwas fähig ist? Vielleicht
weiß er sehr viel über Dich, Geheimnisse,
die Dir wichtig sind, die Du niemand anderem anvertraut
hast und er sagt Dir: "Du bist still, sonst
verrate ich Dein größtes Geheimnis an
die Person, die es als letztes erfahren darf!"
Vielleicht sagt er auch: "Du wirst das alles
mit mir machen, wann immer ich will, weil ich Dinge
von Dir weiß, die andere nicht erfahren dürfen."
vielleicht auch: "Du bist schuld. Du hast mich
gereizt mit Deinem Körper, mit Deinem Aussehen.
Ich konnte gar nicht anders und sag mir nicht, Du
hättest das nicht gewollt, das glaube ich Dir
nicht." oder... "Das macht man so. Ich
mache das, weil ich Dich so sehr lieb habe".
Es
ist jetzt einfach zu sagen: Hey, das stimmt ja alles
nicht, die Leute würden Dir glauben und hör
nicht auf ihn, geh zu vertrauten Personen, sag ihnen,
was passierte... Vertraute Personen? War nicht auch
er eine vertraute Person? Wenn nicht.. was ist mit
dem Geheimnis, das er preisgeben wird? Glauben?
Wer soll mir schon glauben? Er war der einzige,
der mir immer geglaubt hat und für mich da
war. Niemand würde mir glauben, wenn ich sage,
was er getan hat.
Vielleicht
bin ich wirklich selbst schuld, vielleicht habe
ich das wirklich selbst zu verantworten. Hätte
ich dieses oder hätte ich jenes nicht gesagt
oder getan, dann wäre das nicht passiert. Wäre
ich nicht - wie meine Mutter sagte - jetzt noch
in die Diskothek gegangen. Ich hab mich rausgeschlichen
und sie darf nicht erfahren, dass ich dort war,
sonst gibt es Ärger und ich bin selbst schuld,
dass ich nicht auf sie gehört habe. Sie würde
mir nur sagen: "Siehst Du, das hast Du davon.
Würdest Du einmal auf mich hören, dann
wäre so was nicht passiert."...
Es
ist nicht einfach, offen über einen Missbrauch
zu sprechen. Es gibt so viele Gründe, es nicht
zu tun, so dass der wichtigste unter ihnen, es doch
zu tun, einfach untergeht. Die Täter wissen
sehr genau, was sie sagen und tun müssen, damit
ihr Opfer schweigt, das kann bis zu Morddrohungen
gehen. Meist sind es wirklich Personen, die ganz
nah im Umfeld leben, die wenigsten Vergewaltigungen
werden von Fremden begangen und das ist das Gefährliche.
Es könnte jeder sein, und meist sind es genau
die Personen, von denen man es zuletzt erwartet
hätte. Der liebe Nachbar, der treusorgende
Ehemann und Vater...
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Bewusst führe ich hier jetzt
Männer an, da 90% der Täter männlich
sind. Aber natürlich sind die 10% der Frauen
nicht zu unterschätzen und auch nicht als weniger
ernst anzusehen. Die Prozentzahl der Frauen, die
wissen, dass ihr Kind misshandelt wird und einfach
wegsehen, ist noch viel größer. Und auch
wenn sie nicht der aktive Täter sind, so sind
sie mit schuld, wenn sie nichts tun, wenn sie wegsehen,
weghören und nichts sagen. Jeder der schweigt,
egal aus welchem Grund, trägt dennoch die Mitschuld,
wenn er Bescheid weiß. Jeder.
Wenn man selbst Angst hat, selbst
bedroht wird, selbst misshandelt.. was auch immer,
dann sollte man dennoch den Mund aufmachen. Nicht
nur um Seinerselbst Willen, sondern auch um den
Willen des Kindes, der Schwester, der Freundin,
der Nichte, der Nachbarin.. gleich warum auch immer
man wegschauen will, es sind keine Gründe,
die ein Wegschauen und Schweigen rechtfertigen.
Schaue niemals weg, sondern tu etwas, damit es aufhört.
Verständige die Polizei, das Jugendamt, die
Fürsorge, eine offizielle Hilfestelle.. egal
wen, aber tu etwas! Auch wenn es anonym ist, Hauptsache,
Du hältst nicht den Mund. Du machst Dich mitverantwortlich,
Du bist Mittäter, wenn Du einfach schweigst
und genau weißt, was vor sich geht!
Wenn jemand missbraucht wurde, gleich
auf welche sexuelle Art und Weise, dann wird das
ewig im Gedächtnis bleiben, ob nun bewusst
oder unterbewusst. Vielleicht wird das Mädchen
später als erwachsene Frau einen Mann kennen
lernen, den sie liebt und mit dem sie eine Beziehung
eingehen möchte oder mit dem sie schlafen will.
Nehmen wir an, dieser Mann ist zärtlich, wunderbar
und man könnte ihr nichts besseres wünschen.
Dann berührt er sie an einer Stelle nur zufällig
so, wie sie bei ihrem Missbrauch berührt worden
ist, ohne dass dieser Mann überhaupt irgendeinen
falschen Gedanken hatte... sofort ist alles in ihren
Gedanken wieder da, alles, als wäre es gestern
oder gerade eben geschehen. Sie fühlt sich
zurückversetzt in die Situation, in der ein
vertrauter Mensch sie so anfasste, der ihr Vertrauen
missbraucht hatte... sie wird abbrechen, wird sagen,
sie könne nicht mit ihrem Geliebten schlafen,
zumindest nicht jetzt.
Man kann hoffen, dass er es begreift,
dass sie sich anvertraut, dass sie ihm sagt, was
war und dass er Verständnis hat und vor allem
Geduld, sie zu nichts drängt oder dergleichen,
denn nur das ist wichtig und man muss ihr klar machen,
dass sie keine Schuld trägt und dass es vollkommen
in Ordnung ist, wenn sie sagt, dass sie nicht kann,
dass sie sich Zeit nehmen soll, solange sie auch
braucht, dass man für sie da ist und ihr zuhört
und immer Verständnis und Geduld hat und wieder:
dass sie keine Schuld hat.
Meistens
- in fast allen Fällen - geben sich die Opfer
die Schuld an dem, was passiert ist. Sie gehen stundenlang
duschen, nach dem es passierte, vielleicht auch
Tage, Wochen, Monate, gar Jahre später immer
noch, weil sie sich schmutzig fühlen, so wie
man sich schmutzig fühlt, wenn ein stinkender
Kerl einen fest umarmt. So wollen sie es abwaschen,
was der Täter an ihrem Körper hinterlassen
hat. Sie wollen den Schmutz abwaschen, den er an
ihrer Seele hinterlassen hat und sie werden immer
und immer wieder das Gefühl haben, schmutzig
zu sein, wenn sie daran erinnert werden.
»
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Ich kann kein besseres Beispiel
finden, um dieses Gefühl zu verdeutlichen,
als den unhygienischen Kerl mit seiner Umarmung.
Der Täter selbst muss gar nicht unhygienisch
oder dergleichen abstoßend gewesen sein, aber
er hat sie berührt, ohne dass sie es wollte,
ohne dass sie dazu bereit war oder ihre Einwilligung
gab, hat eine Grenze überschritten, bei der
niemand das Recht hat, diese Grenze zu überschreiten
und hat Schmutz mit jeder Berührung auf ihr
hinterlassen, den sie glaubt, abwaschen zu müssen,
um das Gefühl des Schmutzigseins zu überwinden.
Und auch diese Erinnerung, wie die Erinnerung durch
eine Berührung, die gar nicht böse gemeint
ist, kann abermals zu diesem Gefühl führen.
So wie es auch viele andere Kleinigkeiten können.
Worte, Gerüche, andere Berührungen, Aussehen...
das alles können Auslöser für die
Erinnerung sein.
Der Prozess ist nicht allein zu
überstehen. Die meisten Frauen schweigen ihr
ganzes Leben lang. Sie sagen niemandem etwas, versuchen
zu verdrängen oder dergleichen und die Seele,
die Psyche ist ein verdammt empfindliches "Wesen".
Sie reagiert auf alles und vor allem auf das, was
verdrängt wurde. Sie wird sich wehren, sie
wird nach Hilfe schreien, Erinnerungen und Träume
produzieren, damit diese ver- und bearbeitet werden
können und jedes mal, wenn man wieder verdrängt
und vergessen will, diese aufkommenden Gefühle
einfach ignoriert, sich keine Hilfe sucht, nicht
in eine Therapie geht und nicht darüber spricht,
wird die Psyche noch mehr verletzt.
Die Psyche ist so stark verletzt,
dass sie sich dann nicht mehr anders zu helfen weiß,
und sich körperlich zeigt. Sie zeigt ihre Verletzung
in psychischen Störungen und Krankheiten, meist
Essstörungen, Sucht und ähnliches, damit
auch äußerlich sichtbar wird, dass irgendwas
nicht stimmt. Seelische Krankheiten, Persönlichkeitsstörungen
und Süchte haben immer eine Ursache und mitunter
die häufigste Ursache ist der sexuelle Missbrauch,
der erfahren wurde, oftmals in der Kindheit. Es
ist nicht immer die Ursache, aber sehr oft und die
Psyche zeigt dadurch einfach deutlich: Ich brauche
Hilfe, jetzt gib sie mir endlich.
Jeder, der sexuell missbraucht oder
vergewaltigt worden ist, sollte den Mut haben, sich
Hilfe zu holen. Man muss sich bewusst machen, dass
man nicht schuld ist, sondern die einzige Schuld
beim Täter liegt, man muss sich bewusst machen,
dass das keine Lappalie ist, die man einfach vergessen
oder verdrängen könnte, man muss sich
bewusst machen, dass die Seele einen Weg findet,
zu zeigen, dass es ihr nicht gut geht. Wichtig ist,
dass man sich Hilfe sucht und begreift, dass man
nicht alleine ist. Und vor allem: Dass man versuchen
kann, das zu verarbeiten, um schlimmeren Folgen
aus dem Weg zu gehen, dass man lernen kann, mit
dieser Erinnerung umzugehen.
Es
gibt sehr viele Opfer, die glauben, sie wären
vielleicht gar nicht missbraucht worden, weil sie
vielleicht einen Orgasmus hatten und damit assoziieren,
dass es ihnen wohl doch gefallen hat. Manche haben
hinterher noch sexuell anregende Träume von
dieser grausamen Situation. Das ist vollkommen normal
und nur ein Schutzmechanismus der Seele, irgendwie
zu versuchen, damit klar zu kommen und das zu verarbeiten
und auch der Orgasmus ist nicht anormal.
Man
darf nie glauben, nur weil man solche Gedanken und
Träume vielleicht hat, dass man selbst Schuld
hat, dass es vielleicht doch nicht so war, dass
es keine Vergewaltigung gab. Man darf sich dafür
nicht hassen, sondern die Zeichen der Seele versuchen
zu verstehen und sich endlich bewusst machen, dass
es einfach nur Hilferufe sind, endlich mitzuhelfen,
diese Situation zu bewältigen und zu bearbeiten,
was man alleine einfach nicht schaffen kann.
»
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Es gibt Opfer, die den Täter
zur Anzeige bringen. Meiner Meinung nach ist das
das Beste, das man tun kann, damit dieser Mensch
nicht auch bei anderen die Möglichkeit hat.
Leider schweigen viele viel zu lange und dennoch
sollte man immer versuchen, zumindest versuchen,
eine Anzeige zu machen, damit es anderen nicht genauso
ergeht. Ich weiß verdammt gut, wie schwer
das ist und ich kann auch verstehen, dass die meisten,
sich nicht dazu überwinden können, weil
das heißen würde, dass man wirklich alles
offen legen muss, dass man erzählen muss, was
passiert ist in jeder Kleinigkeit und das nicht
nur einmal, sondern einige Male vor verschiedenen,
vielleicht auch mehreren Personen auf einmal und
dass es dann immer noch nicht sicher ist, ob der
Täter verurteilt wird und dass es auch bei
einer Verurteilung zu schwindend ungerechtfertigt
kurzen Haftstrafen kommt und dennoch:
Tu es für Dich, damit Du weißt,
dass Du alles getan hast, dass er nicht einfach
so davon kommt. Vor allem aber ist wichtig, dass
Du für Dich sorgst und Dir selbst Hilfe sucht,
auch wenn Du nicht zur Polizei gehen möchtest,
gehe zu Beratungsstellen, damit Deiner Seele weitergeholfen
werden kann. Sie werden Dich nicht zwingen, den
Täter anzuzeigen. Niemand wird das je von Dir
erzwingen, sie wollen Dir helfen und es geht dort
nur um Dich und um nichts anderes.
Es ist so verdammt schwer zu sagen:
Geh und zeige ihn an, denn die Justiz zeigt uns
immer wieder, dass es nicht immer gerecht ist. Ich
kann nicht mit 100% gutem Gewissen sagen: Alles
wird gut, wenn Du ihn anzeigst. Vor allem auch,
weil ich selbst nie Anzeige erstattet habe. Mir
passierte es mit 13 Jahren. Ich habe bis heute nie
etwas gegen ihn unternommen und glaube teilweise
immer noch, dass ich die Schuld trage, weil ich
zu blauäugig und zu dumm war. Aber ich weiß
dennoch: würde es wieder passieren, ich würde
zur Polizei gehen. Heute weiß ich das. Das,
was früher war, kann ich nicht mehr beweisen,
es würde Aussage gegen Aussage stehen und ich
bin mir nicht einmal sicher, ob er sich darüber
bewusst ist, was er getan hat. Aber ich weiß
es für die Zukunft und auch wenn ich hoffe,
dass es nie wieder passiert, so weiß ich auch,
dass ich - sollte es wieder passieren - den Mund
aufmachen werde, dass ich das niemals wieder unterstütze,
nur weil ich schweige.
Sexuelle Gewalt muss übrigens
gar nicht mal brutal ablaufen. Oft stellt man sich
vor, dass jemand geschlagen, gefesselt und brutal
misshandelt wird, während einer Vergewaltigung
oder einem Missbrauch. Sobald jemand den Geschlechtakt
vollzieht, ohne dass Du es wirklich willst, ist
es eine Vergewaltigung. Es muss nicht einmal körperliche
Gewalt dabei sein, denn viele Frauen - sogar Ehefrauen
- wehren sich nicht, lassen "ihn" einfach
machen, damit sie ihre Ruhe haben, weil sie Angst
vor Schlägen haben, weil er sie vielleicht
vorher seelisch einfach willenlos machte oder was
auch immer... es ist dennoch eine Vergewaltigung,
denn es wird der Geschlechtsakt vollzogen, ohne
beide Seiten des Einverständnisses. Schweigen
ist in diesem Falle nicht gleichbedeutend mit einer
Zustimmung!
Ich habe bewusst hier allgemein
gesprochen, doch sei noch eines speziell zu Kindesmissbrauch
gesagt: Diese Kinder können meist noch gar
nicht unterscheiden, was in diesem Falle Recht und
was Unrecht ist. Sie sind verwirrt, wenn eine vertraute
Person sexuelle Handlungen an ihnen vornimmt oder
von ihnen vornehmen lässt und ihnen sagt, dass
das alles in Ordnung sei, weil diese Person sie
lieb habe und nur Gutes wolle oder sie reden dem
Kind ein, dass es schuld an allem sei, dass ihm
niemand glauben würde oder dass sie mächtigen
Ärger bekäme, ins Gefängnis gehen
müsse, wenn es irgendwem auch nur ein Sterbenswörtchen
verriete. Das Schlimme daran ist, dass die Kinder
meist überhaupt nicht in der Lage sind, selbst
zu beurteilen, dass dies alles Lügen sind.
Sie
schweigen, sie sagen nichts, lassen es mit sich
geschehen und nicht nur der Kinderkörper wird
geschädigt, sondern ihr kleine Seele wird so
sehr geschändet, dass sie als Erwachsene womöglich
nie in der Lage sein werden, ein normales Leben
- vor allem ein normales Sexualleben und eine Beziehung
zu führen, später vielleicht sogar selbst
Sexualstraftäter sein könnten oder werden
könnten [es ist belegt, dass Serienmörder
größtenteils "einen" sexuellen
Missbrauch in der Kindheit erlebten].
»
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Jeder erwachsene Mensch ist dafür
verantwortlich - somit auch Du - dass diese Schweine
hinter Gitter kommen, dass sie nicht frei herumlaufen
und weiter schänden können. Und wenn Du
weißt, dass ein Kind missbraucht wird.. Um
Himmels Willen, mach endlich den Mund auf und schweige
nicht weiter, bevor der Täter noch mehr Schaden
anrichten kann. Schau nicht weg, schweige nicht..
Du machst Dich mitschuldig, wenn Du es tust!!
Im Anschluss findest Du Links zu
Seiten, die sich ausführlich mit diesen Themen
befassen, die Hilfe leisten, die Unterstützung
brauchen und geben, die informieren, die für
jeden da sind, denen ähnliches passierte. Du
kannst erfahren, welche Anzeichen für einen
Missbrauch sprechen, was Du tun kannst, was das
auslösen kann und alles weitere. Besucht die
Seiten, informiert Euch, bleibt aufmerksam und wachsam,
denn: Alle 2 Minuten!! Während Du diesen Text
gelesen hast, sind mehr [!] als fünf Kinder
geschändet und missbraucht worden!!
Hier hängt soviel mit drin,
dass das alles gar nicht möglich ist, auf einer
Seite zusammenzufassen. Ich habe bewusst hier meinen
eigenen Text geschrieben, weil ich auf andere Seiten
verweisen möchte, die noch ausführlicher,
noch genauer darüber berichten, denn dieses
Thema ist zu umfangreich, als dass ich es hier abhandeln
könnte, vor allem weil ich es nicht "abhandeln"
möchte. Hier hängt mehr mit drin, als
eine Berichterstattung über ein Thema, das
als Stichwort ausgeschrieben wurde. Ich versuchte
es mit einer Übersicht, aber sage hier ausdrücklich,
dass diese mitnichten vollständig sein kann.
Ich hoffe, ich konnte mit meinem obigen Text vielleicht
einen kleinen Teil erklären, vielleicht etwas
mehr verständlich rüber bringen, was ich
aussagen wollte und ich hoffe, dass vielleicht -
und wenn es nur ein Mensch ist, der das liest und
etwas weiß - sein Schweigen bricht und endlich
etwas tut.
Wenn ich das nur bei einem Menschen
schaffe, dann habe ich erreicht, was ich erreichen
wollte und kann nur hoffen, dass andere es gleichtun
wollen. Wenn Du Deine Meinung schreiben möchtest,
die ich hier drunter veröffentlichen darf,
dann kannst Du dies gerne [anonym wie auch mit Namen]
per Mail oder Kontaktformular [unter Service, Du
kannst einfach auch eine falsche eMail-Addy angeben,
damit es sich abschicken lässt] oder auch im
Gästebuch an mich tun. Ich werde Deinen Beitrag
hier veröffentlichen, solltest Du es wollen
und vielleicht hilft dieser dem einen oder anderen
weiter.
Jedem, dem sexuelle Gewalt widerfahren
ist, möchte ich auf diesem Wege alles Gute
wünschen und verdammt viel Kraft. Ich möchte
sagen, dass Du nicht alleine bist und ich wünsche
Dir einen Weg voller Liebe und Mut! Mache Dir bewusst,
dass Du keine Schuld trägst und suche Dir jemanden,
der Dir hilft, das alles zu bearbeiten. Es gibt
keinen Grund, dass der oder die Täter auch
noch Besitz über Deine Zukunft ergreifen. Gib
ihnen nicht auch diese Macht, gib ihnen nicht die
Macht, dass sie Deine Zukunft vorgeschrieben haben.
Sie haben schon viel zu viel angerichtet! Deine
Zukunft gehört Dir und sonst niemandem. Sorge
für Dich!
aBraXaS
Denn
vergessen kann ich nicht...
Eingeschlossen
im Gefühl
In einer Zeit des Traumes,
bin ich eingeschlossen
im Land der Sehnsucht.
Mit
unwirklichem Blick,
sehe ich die Realität.
Ich lebe im Leben,
doch registrieren kann ich nichts.
Wie
neben mir stehend,
laufe ich einen Abhang hinauf
einen Abhang hinunter.
Rings
um mich so viel,
doch wie im Dunkeln sehe ich
und sehe ich nichts.
Ich
vermisse und liebe,
doch vergessen kann ich nicht.
[Sirpa
Weiler, 2000-11-03/04]
»
nach
oben «
Statistiken
Jahr
2002
Vergewaltigung und
sexuelle Nötigung nach §
177 Abs. 2,3 und 4, sowie nach § 178: 6.951
Fälle, davon 2.128 [30,6%] durch nichtdeutsche
Täter
Sonstige
sexuelle Nötigung nach §
177 Abs. 1 und 5:
4.946 Fälle, davon 1.349 [27,3%] durch nichtdeutsche
Täter
Menschenhandel
nach § 180b und § 181 Abs. 1 Nr. 2 und
3:
799 Fälle, davon 389 [48,7%] durch nichtdeutsche
Täter
Sexueller
Missbrauch von Kindern § 176,
§ 176a und §176b:
10.078 Fälle, davon 1.437 [14,3%] durch nichtdeutsche
Täter
Sexueller
Missbrauch von Schutzbefohlenen
unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines Vertrauensverhältnisses:
1.617 Fälle, davon 161 [10%] durch nichtdeutsche
Täter
Exhibitionistische
Handlungen mit Erregung öffentlichen
Ärgernisses:
3.537 Fälle, davon 633 [17,9%] durch nichtdeutsche
Täter
Besitz
und/ oder Beschaffung von Kinderpornografie
§ 184 Abs. 5:
1.873 Fälle, davon 79 [4,2%] durch nichtdeutsche
Täter
Und
die Dunkelziffer ist weitaus höher!!
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Vergewaltigung
in der Ehe
Bis zum Jahr 1997 konnte eine Vergewaltigung in
der Ehe, auch bei getrennt lebenden Eheleuten, nur
als Körperverletzung und/oder Nötigung
bestraft werden. Ein fraktionsübergreifender
Antrag aus den Reihen aller im Bundestag vertretenen
Parteien führte daraufhin im Juli des Jahres
1997 zur Streichung der für Verheiratete geltenden
Ausnahmeregelung im § 177 des Strafgesetzbuches.
Seit dieser Zeit ist eine Vergewaltigung unter Eheleuten
rechtlich der einer Vergewaltigung durch eine andere
Person völlig gleichgestellt. Somit handelt
es sich auch in diesen Fällen um ein Offizialdelikt,
das von der Staatsanwaltschaft nach Kenntniserlangung
verfolgt und angeklagt werden muss. Nach einer Auskunft
aus dem Ministerium der Justiz der Bundesrepublik
Deutschland wird keine eigene Statistik für
Vergewaltigungen in der Ehe geführt, sodass
dafür auch keine verlässlichen Zahlen
vorliegen, aber der Anteil der deswegen verurteilten
Männer scheint nicht unbeträchtlich zu
sein.
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Gesetzliches
Nach
§ 177 und §
178 des deutschen Strafgesetzbuches
wird die sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung
wie folgt bestraft:
§
177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung.
(1)
Wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung
mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder
Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das
Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert
ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters
oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem
Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird
mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2)
In besonders schweren Fällen ist die Strafe
Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders
schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der
Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht
oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer
vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt,
die dieses besonders erniedrigen, insbesondere,
wenn sie mit einem Eindringen in den Körper
verbunden sind (Vergewaltigung), oder die Tat von
mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3)
Auf Freiheitsstrafe nicht unter
drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
eine
Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug
bei sich führt, sonst ein Werkzeug oder Mittel
bei sich führt, um den Widerstand einer anderen
Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern
oder zu überwinden, oder das Opfer durch die
Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
bringt.
(4)
Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren
ist zu erkennen, wenn der Täter bei
der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches
Werkzeug verwendet oder
das Opfer a)
bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des
Todes bringt
(5)
In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist
auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze
3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu
zehn Jahren zu erkennen.
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§
178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit
Todesfolge.
Verursacht
der Täter durch die sexuelle Nötigung
oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig
den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange
Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter
zehn Jahren.
§
176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern
(1)
Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn
Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind
vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren
Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)
Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt,
dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt
oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
(3)
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, oder
2. ein Kind dazu bestimmt, dass
es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder
3. auf ein Kind durch Vorzeigen
pornographischer Abbildungen oder Darstellungen,
durch Abspielen von Tonträgern pornographischen
Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(4)
Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für
Taten nach Absatz 3 Nr. 3
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§
176a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
(1)
Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den
Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe
nicht unter einem Jahr bestraft, wenn
1.
eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind
den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle
Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm
vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in
den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich
begangen wird,
3. der Täter das Kind durch
die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen
oder seelischen Entwicklung bringt oder
4. der Täter innerhalb der
letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat
rechtskräftig verurteilt worden ist.
(2)
Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird
bestraft, wer in den Fällen des § 176
Abs. 1 bis 4 als Täter oder anderer Beteiligter
in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer
pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen,
die nach § 184 Abs. 3 oder 4 verbreitet werden
soll.
(3)
In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist
auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf
Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes
2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn
Jahren zu erkennen.
(4)
Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren
wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des
§ 176 Abs. 1 und 2
1.
bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
2. durch die Tat in die Gefahr
des Todes bringt.
(5)
In die in Absatz 1 Nr. 4 bezeichnete Frist wird
die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter
auf behördliche Anordnung in einer Anstalt
verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt
worden ist, steht in den Fällen des Absatzes
1 Nr. 4 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich,
wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach
§ 176 Abs. 1 oder 2 wäre.
§
176b Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
Verursacht
der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§
176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des
Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe
oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
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§
184 Verbreitung pornographischer Schriften
(1)
Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)
1.
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt
oder zugänglich macht,
2.
an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren
zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden
kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder
sonst zugänglich macht,
3.
im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen,
in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der
Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel
oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln
einem anderen anbietet oder überlässt,
3a.
im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer
gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen
in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn
Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen
nicht eingesehen werden können, einem anderen
anbietet oder überlässt,
4.
im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,
5.
öffentlich an einem Ort, der Personen unter
achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen
eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von
Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs
mit dem einschlägigen Handel anbietet, ankündigt
oder anpreist,
6.
an einen anderen gelangen lässt, ohne von diesem
hierzu aufgefordert zu sein,
7.
in einer öffentlichen Filmvorführung gegen
ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend
für diese Vorführung verlangt wird,
8.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält
oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus
ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern
1 bis 7 zu verwenden oder einem anderen eine solche
Verwendung zu ermöglichen, oder
9.
auszuführen unternimmt, um sie oder
aus ihnen gewonnene Stücke im Ausland unter
Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften
zu verbreiten oder öffentlich zugänglich
zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)
Ebenso wird bestraft, wer eine pornographische
Darbietung durch Rundfunk verbreitet.
(3)
Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3),
die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch
von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen
mit Tieren zum Gegenstand haben,
1.
verbreitet,
2.
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt
oder sonst zugänglich macht oder
3.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält,
anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen
oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus
ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern
1 oder 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche
Verwendung zu ermöglichen,
wird,
wenn die pornographischen Schriften den sexuellen
Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, mit
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf
Jahren, sonst mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
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(4)
Haben die pornographischen Schriften (§ 11
Abs. 3) in den Fällen des Absatzes 3 den sexuellen
Missbrauch von Kindern zum Gegenstand und geben
sie ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes
Geschehen wieder, so ist die Strafe Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, wenn der Täter
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer
Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung
solcher Taten verbunden hat.
(5)
Wer es unternimmt, sich oder einem Dritten den Besitz
von pornographischen Schriften (§ 11 Abs. 3)
zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von
Kindern zum Gegenstand haben, wird, wenn die Schriften
ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen
wiedergeben, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft,
wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
(6)
Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der zur
Sorge für die Person Berechtigte handelt. Absatz
1 Nr. 3a gilt nicht, wenn die Handlung im Geschäftsverkehr
mit gewerblichen Entleihern erfolgt. Absatz 5 gilt
nicht für Handlungen, die ausschließlich
der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher
oder beruflicher Pflichten dienen.
(7)
In den Fällen des Absatzes 4 ist § 73d
anzuwenden. Gegenstände, auf die sich eine
Straftat nach Absatz 5 bezieht, werden eingezogen.
§ 74a ist anzuwenden.
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Verweise



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